Wichtig für Ärzte und Krankenkassen

Die Kompaktkuren sind im Sozialgesetzbuch V, §23 (2) geregelt.  Die Tinnitus- Kompaktkur hat für Patienten und Ärzte überzeugende Vorteile gegenüber einer stationären Reha- Maßnahme:    
  • Der Patient übernimmt die Verantwortung für seine Krankheit
  • Der Patient muss bei  einer Kompaktkur keinen Jahresurlaub nehmen
  • Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz sind ambulante Kompakt-Kuren stationären Kuraufenthalten gleichgestellt
  • Jeder hat Anspruch auf eine Kompaktkur losgelöst vom Status
  • Sollte eine stationäre Reha abgelehnt werden, kann der Arzt eine Kompaktkur beantragen
  • Sie können Ihre Patienten auch nach der Behandlung an uns verweisen. Unsere 2-jährige telefonische Nachsorge spart Ihnen Zeit und Ressourcen
  • Durch die telefonische Nachbetreuung wird die Eigenverantwortung des Patienten gestärkt und “Medizintourismus” vermieden.  

Wichtig! Die Tinnitus- Kompaktkur ist nicht wie stationäre Rehabilitationsmaßnahmen budgetiert.  

Wollen Sie mehr zum Thema Antragsverfahren wissen?
Wollen Sie mehr zum Thema Entgeldfortzahlungsgesetz wissen?
Wünschen Sie den Besuch eines unserer Außendienstmitarbeiter?