Wichtig für Ärzte und Krankenkassen

- Der Patient übernimmt die Verantwortung für seine Krankheit
- Der Patient muss bei einer Kompaktkur keinen Jahresurlaub nehmen
- Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz sind ambulante Kompakt-Kuren stationären Kuraufenthalten gleichgestellt
- Jeder hat Anspruch auf eine Kompaktkur losgelöst vom Status
- Sollte eine stationäre Reha abgelehnt werden, kann der Arzt eine Kompaktkur beantragen
- Sie können Ihre Patienten auch nach der Behandlung an uns verweisen. Unsere 2-jährige telefonische Nachsorge spart Ihnen Zeit und Ressourcen
- Durch die telefonische Nachbetreuung wird die Eigenverantwortung des Patienten gestärkt und “Medizintourismus” vermieden.
Wichtig! Die Tinnitus- Kompaktkur ist nicht wie stationäre Rehabilitationsmaßnahmen budgetiert.
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