Antragsverfahren

So wird die Tinnitus-Kompaktkur beantragt:

Die Krankenkasse stellt Ihnen das Formblatt “Muster 25” (Anregung einer ambulanten Kompaktkur) zur Verfügung, das Sie auch von unserer Website tinnitus-kur.de downloaden können.
  • Der Vertragsarzt (HNO-Arzt, Hausarzt, Neurologe) gibt die erforderlichen Auskünfte auf einer DIN A 4 Seite.
  • Zum Ausstellen des Muster 25 ist jeder Arzt berechtigt
  • Nicht mit dem Formblatt 60/ 61 verwechseln (stationäre Reha).
  • Die Diagnosen sollen in Klarschrift erfolgen.
  • Der Kurort “Bad Salzuflen” wird vorgeschlagen.
  • “Durchführung der Vorsorgeleistung in kompakter Form ("Kompaktkur") ankreuzen.


WICHTIG:
  • Die Krankenkasse stellt den Kurarztschein (Anlage 3 zum Kurarztvertrag).
  • Nach Erhalt des Kurarztscheines können die Patienten über unsere Hotline einen Termin buchen.